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Arnold Vogt
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 Volle Gleichstellung nie erreicht
 Chancen und Grenzen jüdischer Religion 
 im deutschen Militär bis zum Jahr 1918
 in: Tribüne, Zeitschrift zum Verständnis des Judentums,
 hg. von Elisabeth Reisch, 26. Jahrgang, Heft 101, 1987,
 ISSN 0041-2716, S. 120 - 141
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Arnold Vogt
Volle Gleichstellung nie erreicht
Chancen und Grenzen jüdischer Religion im deutschen Militär bis zum Jahr 1918
(Fortsetzung aus Heft 99 und Schluß)

(2. 4. DIE WACHSENDEN SCHWIERIGKEITEN DER JUDEN  I. EINLEITUNG)

II.

Positive Resonanz fanden die jüdischen Forderungen in einigen Garnisonen, zum Beispiel in Aschaffenburg, München, Würzburg, Oldenburg und Wilhelmshaven, besonders aber im Reichstag. Dort vertrat das Zentrum eine aktive militärkirchenpolitische Position und griff wiederholt die religiösen Probleme jüdischer Militärpersonen auf. Dabei wurde auch der Versuch unternommen, regierungsoffizielle Argumentationsmuster für eine jüdische Militärseelsorge in Anspruch zu nehmen: Forderung nach tatsächlicher Anwendung einschlägiger Dienstvorschriften, nach militärdienstlicher Förderung des (freiwilligen) jüdischen Gottesdienstbesuches durch Dienstbefreiung und durch allmonatlichen Synagogenzwang (Führen/Kommandieren der Soldaten zur Synagoge durch einen Truppenoffizier), Integration der jüdischen Religion in den militärpolitischen Antisozialismus und in entsprechende militärpädagogische Konzeptionen analog den christlichen Bekenntnissen (anstatt der beschränkenden Praxis, der Individualisierung und Privatisierung des Judentums im Militär). Bekräftigend wurden hohe Autoritäten, zum Beispiel Kaiser Wilhelm I. (seine Maxime: die »Religion solle dem Volk erhalten werden«), das Vorbild englischer, bayerischer und württembergischer Dienstpraxis überhaupt, und die Glaubwürdigkeit und Konsequenz preußisch-deutscher Militärseelsorge zur Sprache gebracht. Sie sollte nach den Vorstellungen der Zentrumspartei nicht auf die christlichen Kirchen beschränkt, sondern gleichermaßen den Juden zugute kommen. Außer vom Zentrum wurden die Schwierigkeiten jüdischer Militärpersonen im Reichstag besonders von Sozialdemokraten erörtert. Sie entwickelten ...

3. DER JÜDISCHE ANSPRUCH IN DER KRIEGSSEELSORGE 1914/18

Durch den Ersten Weltkrieg gerieten die Juden in eine völlig neue Situation. Sie waren erstmals mit einer größeren Personenzahl, nämlich allen männlichen kriegsdienstpflichtigen Glaubensangehörigen, im Militärwesen vertreten, so daß ihre Ansprüche nach angemessener, eigenständiger religiöser Betreuung neues, stärkeres Gewicht erhielten. Reichte es aus, um eine Gleichberechtigung auch unter Kriegsverhältnissen herbeizuführen? Dazu hätten die traditionelle Privilegierung der großen christlichen Kirchen sowie das minderheitenfeindliche Prinzip militärischer Einheitlichkeit gelockert werden müssen. Die Proklamation des religiösen und parteipolitischen »Burgfriedens« durch Kaiser Wilhelm II. schien in diese Richtung zu weisen. ...

3. 1. DIE ORGANISATION VON FELDRABBINERN

In den letzten Jahren vor dem Ersten Weltkrieg war für die religiöse Betreuung jüdischer Soldaten eine günstige Ausgangsposition geschaffen worden, teils durch kriegsministerielle Entscheidungen wie in Preußen, Bayern oder Württemberg, aber auch durch besondere Traditionen in einzelnen Garnisonen. Für die jüdischen Gemeinden galt es ...

I.

Auch in der späteren Forschung wurden die »Feldrabbiner« gelegentlich erwähnt und der Eindruck vermittelt, es handle sich angeblich um eine normale oder selbstverständliche Einrichtung. Tatsächlich waren aber für ihre Zulassung wochenlange schwierige Verhandlungen erforderlich. Für die weitere Ausgestaltung zogen sich die kämpferischen Auseinandersetzungen während der ganzen Kriegsjahre hin. Nach dem zeitgenössischen Urteil ...

II.

Indem der »Verband der Deutschen Juden« alle als jüdische Feldgeistliche in Betracht kommenden Persönlichkeiten zentral in einer Liste erfaßte und sie den Militärbehörden mitteilte, schuf er wichtige praktische Voraussetzungen für eine Organisation von Feldrabbinern; denn dazu fehlten die entsprechenden Vorbereitungen und Bestimmungen über die Mobilmachung, wie sie für die Institution der christlichen Kriegsseelsorge bestanden. Für Rabbiner galt zwar auch das Prinzip der Militärfreiheit wie für Geistliche anderer mit Korporationsrechten ausgestatteter Religionsgesellschaften, ... 

Abb.: Deutsche Feldrabbiner im Ersten Weltkrieg

...
III.
Im Militärwesen wurden Geistliche, welcher Religion oder Konfession auch immer sie angehörten, ihre Amtshandlungen und ihr äußeres Auftreten stets nach Vorstellungen beurteilt und bewertet, die in dem durch jahrzehntelange Tradition etablierten Erscheinungsbild des (evangelischen oder katholischen) Militärgeistlichen vorgegeben waren. Für die Entwicklung davon abweichender (jüdischer) Sonderformen ...

3. 2. KRIEGSSEELSORGE ZU EINER STÄNDIGEN INSTITUTION

In der jüdischen Feldseelsorge wurden die Orientierung nach christlichen Militärkirchentraditionen und deren getreue Nachbildung durch die erwähnten reichsgesetzlichen Bestimmungen, militärischen Dienstgepflogenheiten und -strukturen sehr begünstigt und im zeitgenössischen Empfinden als ein wichtiger Schritt zur militärpolitischen Gleichberechtigung der Juden betrachtet. Diese Anschauungsweise begründete das entscheidende Motiv für spätere Bemühungen um einen Ausbau und die Verbesserung der Feldrabbiner-Organisation. Sie hingen wesentlich von zwei Fragen ab, ob es gelingen würde, die Militärbehörden zur offiziellen Anerkennung eines jüdischen Rechtsanspruches zu bewegen, und ob die jüdischen Kultusbehörden und Gemeinden sich auf gemeinsame Gestaltungsgrundsätze einigen konnten.

I.

Seit Anfang 1915 bemühten sich Rabbiner, jüdische Gemeinden und Verbände meist unabhängig voneinander in oft wiederholten Initiativen um die staatliche Anerkennung ihrer Forderungen. Dabei hatte der »Verband der Deutschen Juden« wieder ...

II.

Aus jüdischer Sicht brachte die Kriegsseelsorge nicht nur eine Erfüllung militär- und nationalpolitischer Hoffnungen, sondern sie berührte auch theologische Probleme. Sie waren Gegenstand harter Auseinandersetzungen während einer Konferenz, zu der der »Rabbinerverband in Deutschland« zum 9. und 10. Mai 1916 nach Berlin eingeladen hatte. ...

4. ZUSAMMENFASSUNG

Rückblickend lassen sich die Chancen und Grenzen jüdischer Religion im Militär deutscher Staaten nach drei Entwicklungsphasen betrachten:

1. Die Anfänge jüdisch-religiöser Betreuung beschränkte sich im 19. Jahrhundert auf einige private Inititativen und sporadische offizielle Regelungen (synagogale Totengedächtnisfeier, Errichtung von Kriegerepitaphien seit 1813, religiöse Bekräftigung militärischer Dienstverpflichtungen und Vereidigung durch Rabbiner seit 1819). In der folgenden »restaurativen« Entwicklung wurden Juden aus dem Militär hinausgedrängt oder massiv benachteiligt (Dienstentlassungen, zurückhaltende Rekrutierung, Beförderungsverbot, keine Zivilanstellung für jüdische Kriegsteilnehmer, öffentliche Diffamierung und Infragestellung jüdischer Militärtauglichkeit). Einen Höhepunkt bildete die preußische »Militärkirchenordnung« von 1832, die evangelische Soldaten privilegierte, Sonderregelungen nur für die katholische Minderheit vorsah und Juden gar nicht berücksichtigte (ausschließliche Anstellung evangelischer Militärgeistlicher im Frieden, evangelischer Pfarrzwang). Dazu ergänzend stellte das Kriegsministerium lediglich Dienstbefreiung an jüdischen Feiertagen in Aussicht. Als 1868 der evangelische Pfarrzwang (zugunsten der Katholiken) gelockert wurde, blieben die Juden ausgeschlossen. Auch das Emanzipationsgesetz von 1847 und die 48er Revolution verbesserten die jüdisch-religiösen Verhältnisse im preußischen Militär nicht. Es blieb bei der noch 1846 erneuerten Verpflichtung der Rabbiner, die Vereidigung jüdischer Rekruten auf den Monarchen anstatt auf die neue Verfassung durch eine religiöse Unterweisung zu verstärken.

2. Ein allmählicher Wandel zeichnete sich außerhalb Preußens ab, als sich 1859 in Österreich und 1862/65 in der Unionsarmee der amerikanischen Nordstaaten eine reguläre deutschsprachige jüdische Feldseelsorge formierte. Große Hoffnungen waren jüdischerseits mit den national-deutschen Einigungskriegen 1864, 1866, 1870/71 verbunden, an denen Juden wieder mit vielen Tapferkeitsauszeichnungen teilnahmen, zuletzt auch unter der religiösen Betreuung von drei preußischen Feldrabbinern. In den Nachkriegsjahren schien es, daß die deutschen Kriegsministerien an dem regulären Institut jüdischer Feldgeistlicher festhielten. Mit dem jüdisch-deutschen Kriegseinsatz wuchs ein erstarktes national-deutsches Selbstbewußtsein unter Juden mit der Forderung nach voller Gleichberechtigung, wie sie außerhalb des Militärs verfassungsrechtlich verankert war. Dagegen richteten sich aber die Tradition des militärisch-zivilen Dualismus und — mit zunehmender Stärke — ein Antisemitismus im Militär. Die jüdisch-religiösen Entwicklungschancen verschlechterten sich zusätzlich infolge der Wilhelminischen Militärkirchenpolitik, dem Bemühen, die christliche »Religion« und einen monarchistischen Patriotismus in den Dienst des innenpolitischen, ideologischen Abwehrkampfes gegen die Sozialdemokratie zu stellen.

3. Erst in den Vorkriegsjahren 1911/13 gelang ein Teilerfolg, der jüdischen Forderung nach Gleichberechtigung mit den christlichen Kirchen die kriegsministerielle Anerkennung zu verschaffen (grundsätzliche Dienstbefreiung an jüdischen Feiertagen, amtliche Rücksichtnahme auf rituelle Vorschriften, Aushändigung einer Namensliste der jüdischen Militärpersonen an zivile Rabbiner). So wurde den Juden endlich zugestanden, was für andere vergleichbare Minderheiten — preußische Katholiken, österreichische Protestanten oder Juden — bereits seit viereinhalb Jahrzehnten galt. Ihre dienstpraktische Anwendung wurde jedoch durch den bald darauf folgenden Kriegsausbruch 1914 unmöglich. In den Massenheeren des Ersten Weltkrieges waren Juden in großer Personenzahl vertreten, so daß für ihre religiöse Betreuung eine besondere Organisation erforderlich wurde. Sie war zugleich ein unabweisbares Bedürfnis aufgrund der Kriegsnot und des nationalen Stimmungsbildes. So wurden Feldrabbiner für die jüdische Seelsorge zugelassen, obwohl dazu institutionelle und juristische Voraussetzungen fehlten. Die organisatorische und dienstpraktische Entwicklung jüdischer Kriegsseelsorge entwickelte sich weitgehend nach dem Vorbild der regulären christlichen Militärkirchentraditionen (vgl. die einschlägigen Debatten des »Rabbinerverbandes«).

Der »Verband der Deutschen Juden« und einige Kultusbehörden kämpften vor allem auch für die staatliche Anerkennung eines Rechtsanspruches auf jüdische Militärseelsorge, wie er mittelbar aus den bestehenden Gesetzen (vgl. Deutsche Wehrordnung, Reichsmilitärgesetz) oder in Analogie zum christlichen Militärkirchenwesen nach österreichischem Vorbild abzuleiten war und de facto in einigen Garnisonen beachtet wurde. Eine volle und gesicherte Gleichberechtigung jüdischer und christlicher Feldgeistlicher, wie sie in Österreich-Ungarn seit 1868 bestand, wurde im deutschen Kriegsheer jedoch nicht erreicht. Schwierig ist die Beurteilung der Frage, welche Erfolgsaussichten die Pläne und Entwicklungstendenzen zu einer ständigen jüdischen Militärseelsorge für ein späteres Friedensverhältnis hatten (vgl. günstige Auffassung im bayerischen Kultusministerium, das fortgeschrittene Diskussionsniveau und differenzierte Problembewußtsein innerjüdischer, verbandsinterner Auseinandersetzungen, die international herausragenden Leistungen deutscher jüdischer Kriegsseelsorge). Dagegen richtete sich aber die prinzipielle, hartnäckige Weigerung der Militärbehörden, von einer exklusiv christlichen Rechtsauffassung abzuweichen, die jüdische Seelsorge — entsprechend dem Bevölkerungsanteil, doch grundsätzlich gleichberechtigt mit christlichen Einrichtungen — in das national- und militärpolitische Kalkül positiv einzubeziehen. Dagegen war ein wirkungsvoller antisemitischer Widerstand zu erwarten, der u. a. die mysteriöse Judenzählung des preußischen Kriegsministeriums bewirkte und auch in der »Weimarer Zeit« in der Reichswehrführung weitreichendes Verständnis fand.

24 Anmerkungen
 
 
 
 

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