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Arnold Vogt
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 Volle Gleichstellung nie erreicht
 Chancen und Grenzen jüdischer Religion
 im deutschen Militär bis zum Jahr 1918
 in: Tribüne, Zeitschrift zum Verständnis des Judentums,
 hg. von Elisabeth Reisch, 25. Jahrgang, Heft 99, 1986,
 ISSN 0041-2716, S. 122 - 136
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Arnold Vogt
Volle Gleichstellung nie erreicht
Chancen und Grenzen jüdischer Religion im deutschen Militär bis zum Jahr 1918

1. EINLEITUNG

Seit Anfang des 19. Jahrhunderts wurden im deutschsprachigen Raum auch Juden zum Militärdienst einberufen. Ihre persönlichen, dienstlichen und religiösen Belange entwickelten sich bis zum Ende des Ersten Weltkriegs im wesentlichen unter zwei Bedingungen:
1. Juden befanden sich in dieser Zeit stets in einem Minderheitenstatus gegenüber einer mehrheitlich andersgläubigen, »christlichen« Gesellschaft, einem ideologisch-christlichen und monarchisch legitimierten Staats-/Militärwesen, einer konfessionell-christlichen Obrigkeit »von Gottes Gnaden«.
2. Chancen und Grenzen jüdischer Religion unterlagen dem für deutsche Verhältnisse eigentümlichen militärisch-zivilen Dualismus in Staatsverfassung und Gesellschaft zwischen den bürgerlich-demokratischen, liberalen Hoffnungen auf eine »Judenemanzipation« einerseits und den primär monarchisch orientierten, traditionsbehafteten und exklusiv christlichen Machtstrukturen des Militärs andererseits.

Unter diesen Voraussetzungen kann »jüdische Religion im Militär« in ihrer Darstellung nicht auf die bloße Organisation oder auf konkrete, institutionelle Ausdrucksformen beschränkt werden. Vielmehr ist auch das informelle Umfeld jüdischer Religion im Militär in ihrem ganzheitlichen politischen und kulturellen Beziehungsgefüge zu erfassen. Dazu ist es notwendig, die Entstehungsgeschichte der einschlägigen Gesetze, Vorschriften und die durch die Tradition geprägten Vorstellungen zu berücksichtigen. Außerdem sind die Wechselbeziehungen zwischen Staats-, Militär-, Kirchen- bzw. jüdischen Kultusbehörden, staatlichen Autoritäten (Monarchen, Volksvertretungen u. a.), der Zivilbevölkerung und der Presse zu untersuchen, soweit sie sich an der Diskussion über Gestaltung, Wesen und Institution jüdisch-religiöser Betreuung im Militär beteiligten.

2. DIE ANFÄNGE DEUTSCH(SPRACHIG)ER JÜDISCHER MILITÄRSEELSORGE

Chancen und Grenzen jüdischer Religion waren trotz unterschiedlicher staatlich-territorialer Traditionen wesentlich von »christlichen« kulturellen Einflüssen und geistig-religiösen Wechselbeziehungen unter deutsch(sprachig)en Truppen geprägt. Von besonderer Bedeutung war die macht- und konfessionspolitische Rivalität zwischen Preußen als der »protestantischen« Führungsmacht im deutschsprachigen Raum und ihrem »katholischen« Gegenspieler Österreich(-Ungarn). Sie erwies sich ...

2. 1. DAS DEUTSCHE REICH – EIN »CHRISTLICHER STAAT«?

In den kleineren und mittleren »deutschen« Bundesstaaten lag die (kirchlich-)religiöse Betreuung der Soldaten seit alters in Händen lokaler Kirchen- oder Kultusbehörden. Im Heerwesen größerer Staaten, zum Beispiel in Österreich und Preußen, war eine besondere Organisation geschaffen worden: die »Militärseelsorge« bzw. »Militärkirchen« und die Militärgeistlichkeit. Obwohl sie stets auf die katholische oder evangelische Konfession beschränkt war, ...

2.2. DIE BENACHTEILIGUNG RELIGIÖSER MINDERHEITEN

Im preußisch-deutschen Heer waren grundsätzlich bis 1834 nur evangelische Militärgeistliche, später auch katholische angestellt. Die preußische »Militärkirchenordnung« erlaubte aber an einem Ort, wo die geringe Anzahl (katholischer oder) evangelischer Soldaten die Anstellung eines eigenen Garnisonsgeistlichen nicht rechtfertigte, die Beauftragung von Zivilgeistlichen am Ort oder in der Nachbarschaft. Dieser Grundsatz einer freien Religionsausübung bzw. einer Minderheitenseelsorge galt prinzipiell auch für alle religiösen Gruppierungen, die nicht einer der großen christlichen Kirchen angehörten. Es handelte sich ... 

2. 3. DIE FORDERUNG JÜDISCH-RELIGIÖSER BETREUUNG UND IHRE ERSTEN ERFOLGE

I.

Die Forderung nach einer religiösen Betreuung jüdischer Militärpersonen entstand aus »aufklärerischem«, liberalem Gedankengut im Zuge der Judenemanzipation zu Anfang des 19. Jahrhunderts, als erstmals Juden und Christen gleichberechtigt miteinander in den neuartigen Volks- und Massenheeren kämpften. Der erste Einsatz eines jüdischen Feldgeistlichen ...

II.

In der »restaurativen« Entwicklung nach den Befreiungskriegen wurden die Juden wieder aus dem Militärwesen verdrängt. Es gab für sie keine Zivilanstellung trotz der anderslautenden Zusicherung des Königs vom 9. 2. 1813 für alle Freiwilligen, stattdessen Entlassung jüdischer Offiziere oder ihre Benachteiligung, Verbot von Beförderungen jüdischer Soldaten überhaupt seit 1822, Zurückhaltung der Rekrutierungsbehörden gegenüber Juden. Oft wurde ...

III.

Ende der 50er Jahre, besonders in den 60er Jahren, erfuhr die Forderung nach einer religiösen Betreuung jüdischer Militärpersonen neuen Auftrieb — zunächst außerhalb Preußens. 1856 erlaubte das bayerische Kriegsministerium eine Dienstbefreiung für jüdische Soldaten am Sabbath und an Feiertagen. In Würzburg ...

2. 4. DIE WACHSENDEN SCHWIERIGKEITEN DER JUDEN

In Wilhelminischer Zeit, in den drei Regierungsjahrzehnten Kaiser Wilhelms II. (1888-1918), erfreute sich die (christliche) Militärseelsorge eines neuen, starken öffentlichen und amtlichen Interesses. Sie hatte einen höheren militärpolitischen Stellenwert als zuvor, der äußerlich in den regierungsoffiziellen Bemühungen um den Ausbau und die Neugestaltung des Militärkirchenwesens sichtbar wurde ... 

I.

Von der intensiven Förderung der »Militärseelsorge« durch staatliche militärische Behörden waren Juden ausgeschlossen. Es lag wieder bei jüdischen Vereinigungen, den Gemeinden, Verbänden oder einzelnen Persönlichkeiten, an bestehende Vorschriften zu erinnern, sie für die religiösen Interessen zu nutzen und in besonderen Anträgen an die Militärbehörden auf jüdische Feiertage hinzuweisen; denn die preußische Garnisonsdienstvorschrift ...

...

Zusätzliche Schwierigkeiten erfuhren Juden in Wilhelminischer Zeit aus dem sich damals verschärfenden Antisemitismus. So sahen sich Juden wieder zum Nachweis ihrer Teilnahme an Kriegen, militärischer Leistungsfähigkeit und national-deutscher Gesinnung genötigt, die von antisemitischer Seite bezweifelt wurden. Dennoch verweigerten Staats- und Militärbehörden die Auswertung amtlicher, archivalischer Quellen zur Abwehr der öffentlichen, ehrenrührigen Angriffe, so daß sich die jüdische Literatur zur Verteidigung, abgesehen von umständlichen, unsicheren Umfrageergebnissen und wenigen, schon früher veröffentlichten Werken, auf Namenstafeln von Kriegerdenkmälern der jüdischen Kultusgemeinden stützen mußten. Indem dabei die (jüdische) Gefallenenehrung und das Kriegsgedenken zur Demonstration politischer Interessen verknüpft wurden, übernahmen die Verteidiger der Juden das Argumentationsmuster der offiziellen staatlichen Kriegerdenkmalspropaganda und reklamierten sie konsequenterweise für jüdisch-religiöse Belange. 

(Fortsetzung und Schluß im Heft 101)

27 Anmerkungen
 
 
 
 

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